Verhinderungspflege

§ Damit man es auch versteht §

Verhinderungspflege

Beitragvon sanna » Fr 12. Mär 2010, 22:10

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage, meine Freundin pflegt ihre Mutter. Diese hat Pflegestufe zwei, sie fährt sie zum Arzt, macht den Haushalt, geht Einkaufen usw. Nun ist meine Freundin ausgerutscht wegen Glatteis. Sie hat eine schmerzhafte Bänderüberdehnung. Zur Zeit übernimmt die Nachbarin die Pflege ihrer Mutter. Kann sie in diesem Fall, stundenweise Verhinderungspflege beantragen?

LG sanna
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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon Gerhard Roos » Sa 13. Mär 2010, 09:13

Liebe sanna,
natürlich kann sie das. Hier haben wir den Regelfall "selbstbeschaffte Ersatzkraft", bei dem die verhinderte Pflegerin, die Pflegebedürftige und die Ersatzkraft ihren Stundensatz frei verhandeln dürfen. Die Verhinderungspflege muss bei den meisten Kassen im Voraus oder gleich nach Beginn der Einsätze bei der Pflegeversicherung angemeldet werden (Telefon reicht). Abgerechnet wir am Ende, wobei gegen die Verhinderungspflegeleistung für alle Ersatztage ein Abzug aufgerechnet wird außer für den ersten und den letzten. Im Kalenderjahr dürfen bis zu 1.510 € für selbstbeschaffte Ersatzkräfte eingereicht werden, wenn kein professioneller Pflegedienst zum Einsatz gekommen ist.
Gruß
Gerhard Roos
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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon sanna » Di 16. Mär 2010, 21:18

Hallo Gerhard Roos,

Danke für deine schnelle Antwort :P

LG sanna
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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon Gudrun » Mi 21. Jul 2010, 19:45

Ja, aber von dem Betrag, wird das laufende Pflegegeld abgezogen.
Liebe Grüße


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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon BiSu » Mo 26. Jul 2010, 20:39

Hallo Gudrun,
iwe kommst Du darauf. Laufendes Pflegegeld wird nur abgezogen, wenn die Ersatzkraft mehr wie 8 Stunden täglich zuständig ist. Aber darauf kann man ja achten ;) .
LG Bisu
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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon Gudrun » Sa 31. Jul 2010, 22:21

Weil es so war... Ich bekomme 1510 € und im nächsten Monat nur etwas über 200€

Laut Bescheid!
Liebe Grüße


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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon Gudrun » Mi 4. Aug 2010, 19:09

BiSu hat geschrieben:Hallo Gudrun,
iwe kommst Du darauf. Laufendes Pflegegeld wird nur abgezogen, wenn die Ersatzkraft mehr wie 8 Stunden täglich zuständig ist. Aber darauf kann man ja achten ;) .
LG Bisu




Ich bekam letzten Monat 1510 Euro... Hatte 28 Tage abgerechnet. 2800€ quittiert eingereicht. Es waren 24 Std Tage.

Diesen Monat kamen dann 251€
Liebe Grüße


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Re: Verhinderungspflege

Beitragvon BiSu » Mi 4. Aug 2010, 20:57

Hallo Gudrun,
das klingt ja schon fast nach Kurzzeitpflege? Du könntest doch auch alle 2 Jahre Kurzzeitpflege nutzen und zusätzlich Verhinderungspflege für als stundenweise Ersatzhilfe.....
LG Bisu
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